Als Freiberufler tragen Sie die Verantwortung für Ihren Betrieb und Ihre Mitarbeiter. Sie halten die Fäden in der Hand und treffen alle wichtigen Entscheidungen. Der betriebliche Erfolg hängt größtenteils von Ihrem individuellen Einsatz und Ihrer persönlichen Leistungsfähigkeit ab.

Doch was passiert, wenn Sie Ihrem Betrieb durch eine Krankheit oder einen Unfall für längere Zeit nicht zur Verfügung stehen?

Der Betrieb steht still und die Einnahmen fallen aus. Jedoch laufen die Betriebskosten - wie Mieten, Gehälter, Leasingraten, Finanzierungskosten, Steuern - aber unverändert weiter. Ihre Abwesenheit muss nicht von heute auf morgen zu einem finanziellen Engpass führen, doch mit den Wochen und Monaten wächst das Problem.

Krankentagegeld reicht nicht aus!

Möglicherweise haben Sie bereits eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen. Diese deckt allerdings nur Ihr Nettoeinkommen ab, nicht aber die fortlaufenden Betriebskosten. Deshalb sollten Sie sich für eine Absicherung entscheiden, die den Fortbestand Ihres Unternehmens sichert. Die einspringt, wenn Sie über einen längeren Zeitraum arbeitsunfähig sind und darüber hinaus finanziellen Schutz bei Beschädigung oder Zerstörung Ihrer Geschäftsräume bietet.

Die Lösung:

Betriebsunterbrechungsversicherung
für freiberuflich Tätige

Als unabhängige Spezialisten auf dem Gebiet der Alters- und Risikovorsorge haben wir mit den Basler Versicherungen ein Absicherungsmodell entwickelt, das speziell auf die Bedürfnisse von Freiberuflern und selbständig beratend Tätigen zugeschnitten ist.

Über die Betriebsunterbrechnungsversicherung für freiberuflich Tätige (kurz BUFT) können Sie sich jetzt gegen diese Risiken absichern.

Vorteile des INOVIS Absicherungsmodells:

  • Absicherung der fortlaufenden Betriebskosten
  • Absicherung des Jahresüberschusses
  • Pauschale Entschädigung 1/360 der
  • Versicherungssumme pro Unterbrechungstag
  • Kein Nachweis des tatsächlichen finanziellen Schadens
  • 24 Monate Haftungszeit bei Unfallspätversorgung
  • flexible Karenzzeiten wählbar
  • Wegfall der Karenzzeiten bei Unfall
  • Nachhaftung bei dauernder Berufsunfähigkeit oder Tod
  • Jährliche Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Verzicht auf außerordentliches Kündigungsrecht im Schadensfall durch den Versicherer
  • Einfache Verwaltung und Schadensabwicklung