Für Geschäftsführer, die nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen, stellt sich in besonderem Maße die Frage, wie im Alter, bei Invalidität oder beim vorzeitigen Tod eine ausreichende Absicherung erreicht werden kann. Sie verfügen über hohe Aktivenbezüge, erhalten jedoch aus der gesetzlichen Rentenversicherung keine oder allenfalls sehr geringe Leistungen.
Die betriebliche Altersversorgung bietet hierfür optimale Rahmenbedingungen. Jedoch müssen bei der Gestaltung die hohen Anforderungen an eine zeitgemäße Geschäftsführer-Versorgung berücksichtigt werden. So soll die Versorgung die Eigenschaften individuell, flexibel, leicht verständlich, steuerlich optimiert sowie insolvenzgeschützt erfüllen und dabei keine unkalkulierbaren Risiken für das Unternehmen beinhalten. Um diese Vorgaben zu erfüllen haben wir ein zweistufiges Versorgungsmodell entwickelt, welches auf die individuellen Bedürfnisse des Geschäftsführers zugeschnitten werden kann.
Stufe 1: Ersetzende (bilanzneutrale) Versorgung
Vorteile Stufe 1:
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Die Stufe 1 beinhaltet den Ersatz der fehlenden gesetzlichen Rentenversicherung. Über den mittelbaren Durchführungsweg „rückgedeckte Unterstützungskasse“ wird dem Geschäftsführer eine beitragsorientierte Leistungszusage erteilt. In dieser Unterstützungskassen-Zusage können neben einer Altersrente auch eine Hinterbliebenenversorgung sowie ein Schutz bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit (Invalidität) eingebaut werden. Als Beitrag sollte die Gesellschaft den ersparten Höchstbeitrag zur Sozialversicherung (Arbeitgeberanteil) der Unterstützungskasse zuwenden. Der Geschäftsführer selbst könnte darüber hinaus seinen freien Arbeitnehmeranteil im Zuge einer Entgeltumwandlung in eine weitere Unterstützungskassen-Zusage einbringen. Damit lassen sich bereits Versorgungsleistungen erreichen, die die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungen bei weitem übersteigen.
Stufe 2: Ergänzende Versorgung über Tantiemen-Umwandlung
Vorteile Stufe 2:
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Sollte der Geschäftsführer darüber hinaus noch eine Stärkung seiner Altersvorsorge wünschen, so kann er in der Stufe 2 im Rahmen einer erfolgsorientierten Bausteinzusage diesen Wunsch realisieren. Hierfür nutzt das Modell die Möglichkeit der Tantiemen-Umwandlung zugunsten einer unmittelbaren Pensionszusage. Das Konzept ist so aufgebaut, dass der Geschäftsführer jedes Jahr aufs Neue entscheiden kann, ob er Teile seiner Tantieme in einen weiteren Alterversorgungs-Baustein umwandelt. Durch die Gestaltung als beitragsorientierte Leistungszusage ergeben sich trotz der notwendigen Bildung von Pensionsrückstellungen keine unkalkulierbaren Risiken für das Unternehmen.
Zusammenfassung
Das zweistufige Versorgungsmodell bietet dem Geschäftsführer die optimalen Rahmenbedingungen zum Aufbau einer angemessenen Altersversorgung. Unkalkulierbare Risiken für das Unternehmen werden bewusst vermieden. Auch bei einem späteren Verkauf des Unternehmens oder in der Nachfolgeplanung stellt diese intelligente Kombination keine Hindernisse dar.

