INOVIS Chef-Rente
Zeitgemäße Geschäftsführer-Versorgung

Dreistufiges Versorgungsmodell:

Stufe 3 - Höherversorgung

Stufe 2 - Zusatzversorgung

Stufe 1 - Basisversorgung

Intelligente Kombination von ersetzender und ergänzender Versorgung

Für Geschäftsführer und Vorstände, die nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen, stellt sich in besonderem Maße die Frage, wie im Alter, bei Invalidität oder beim vorzeitigen Tod eine ausreichende Absicherung erreicht werden kann. Sie verfügen über hohe Aktivenbezüge, erhalten jedoch aus der gesetzlichen Rentenversicherung keine oder allenfalls sehr geringe Leistungen.

Die betriebliche Altersversorgung bietet hierfür optimale Rahmenbedingungen. Jedoch müssen bei der Gestaltung die hohen Anforderungen an eine zeitgemäße Geschäftsführer-Versorgung berücksichtigt werden. So soll die Versorgung die Eigenschaften individuell, flexibel, leicht verständlich, steuerlich optimiert sowie insolvenzgeschützt erfüllen und dabei keine unkalkulierbaren Risiken für das Unternehmen beinhalten.

Um diese Vorgaben zu erfüllen, haben wir mit der INOVIS Chef-Rente ein dreistufiges Versorgungsmodell entwickelt, welches auf die individuellen Bedürfnisse des Geschäftsführers zugeschnitten werden kann. 

Stufe 1: Basisversorgung

Über den Durchführungsweg Direktversicherung wird in der Stufe 1 die Basis der betrieblichen Altersversorgung des Geschäftsführers gebildet. Das Unternehmen kann bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung (2023: mtl. 584€/jährl. 7.008€) steuerfrei zum Aufbau einer ersten Altersversorgung oder idealerweise zur Absicherung vorzeitiger Risiken (Berufsunfähigkeit, Tod) verwenden. Die steuerliche Anerkennung einer Direktversicherung für einen Gesellschafter-Geschäftsführer unterliegt weniger hohen Anforderungen als bei den Durchführungswegen Pensionszusage oder Unterstützungskasse. So kann bereits bei Firmengründung oder bei Diensteintritt mit der ersten Stufe begonnen werden.

Stufe 2: Zusatzversorgung (bilanzneutrale „ersetzende“ Versorgung)

Die Stufe 2 beinhaltet den Ersatz der fehlenden gesetzlichen Rentenversicherung. Über den mittelbaren Durchführungsweg „rückgedeckte Unterstützungskasse“ wird dem Geschäftsführer eine beitragsorientierte Leistungszusage erteilt. In dieser Unterstützungskassen-Zusage können neben einer Altersrente auch eine Hinterbliebenenversorgung sowie ein Schutz bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit (Invalidität) eingebaut werden. Als Beitrag sollte die Gesellschaft den ersparten Höchstbeitrag zur Sozialversicherung (Arbeitgeberanteil) der Unterstützungskasse zuwenden. Der Geschäftsführer selbst könnte darüber hinaus seinen freien Arbeitnehmeranteil im Zuge einer Entgeltumwandlung in eine weitere Unterstützungskassen-Zusage einbringen. Damit lassen sich bereits Versorgungsleistungen erreichen, die die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherungen bei weitem übersteigen.

Stufe 3: Höherversorgung (bilanzoptimierte flexible Versorgung)

Sollte der Geschäftsführer darüber hinaus noch eine Stärkung seiner Altersvorsorge wünschen, so kann er in der Stufe 3 im Rahmen einer erfolgsorientierten Bausteinzusage diesen Wunsch realisieren. Hierfür nutzt das Modell die Möglichkeit der Tantiemen-Umwandlung zugunsten einer unmittelbaren Pensionszusage. Das Konzept ist so aufgebaut, dass der Geschäftsführer jedes Jahr aufs Neue entscheiden kann, ob er Teile seiner Tantieme in einen weiteren Alterversorgungsbaustein umwandelt. Durch die Gestaltung als beitragsorientierte Leistungszusage ergeben sich trotz der notwendigen Bildung von Pensionsrückstellungen keine unkalkulierbaren Risiken für das Unternehmen.

Zusammenfassung

Das dreistufige Versorgungsmodell „INOVIS Chef-Rente“ bietet dem Geschäftsführer die optimalen Rahmenbedingungen zum Aufbau einer angemessenen Altersversorgung und zur Absicherung der Arbeitskraft. Unkalkulierbare Risiken für das Unternehmen werden bewusst vermieden. Auch bei einem späteren Verkauf des Unternehmens oder in der Nachfolgeplanung stellt diese intelligente Kombination keine Hindernisse dar.

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